Der Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen ist der Zusammenschluss von 49 Ethik-Kommissionen. Der AKEK fördert die ethische Integrität und wissenschaftliche Qualität der medizinischen Forschung. Der Schutz von Patientinnen und Patienten, der Probandenschutz und generell der Schutz von Studienteilnehmern steht dabei ebenso im Zentrum unseres Handelns wie die Wahrung einer freien, fortschrittlichen Wissenschaft in der Medizin.

Ohne positives Votum einer Ethik-Kommission ist es daher in Deutschland nicht erlaubt, eine klinische Studie mit Arzneimitteln oder Medizinprodukten zu beginnen. Bei der Beteiligung von Ärztinnen und Ärzten an Sonstigen Studien, also außerhalb von Arzneimittel- und Medizinproduktegesetz, bedarf es eines Ethikvotums.

Eine medizinische Ethik-Kommission ist ein Gremium, das medizinische Forschungsvorhaben mit Menschen (u.a. klinische Studien) oder mit ihren Körpermaterialien begutachtet. Sie setzt sich aus ehrenamtlich tätigen Personen verschiedener Berufsgruppen, vor allem der Medizin, der Rechtswissenschaften und der Ethik zusammen.

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43. Jahrestagung 2025

  • 19. November – Fortbildungsveranstaltung
  • 20. November – Jahrestagung
  • 21. November – Mitgliederversammlung
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„1 Studie – 1 Votum“ ist ein Verfahren zur bundesweiten Vereinheitlichung der berufsrechtlichen Beratung von Forschungsvorhaben gemäß der (Muster-)Berufsordnung Ärztinnen und Ärzte und soll Forschenden die Antragstellung im Bereich „Sonstiger Studien“ erleichtern und diese beschleunigen: Für multizentrische medizinische Studien genügt ab sofort das Votum der zuständigen Ethik-Kommission.

Zur Umsetzung von „1Studie – 1 Votum“ bedarf es an manchen Standorten der Ethikkommissionen derzeit noch rechtlicher Anpassungen. Informationen dazu erhalten Sie direkt bei der für Ihr Forschungsvorhaben zuständigen Ethikkommission.

Ende der Übergangsfrist für klinische Prüfungen nach RL 2001/20/EU. Stichtag war der 30. Januar 2025

Bereits nach Richtlinie 2001/20/EU genehmigte und zustimmend bewertete klinische Prüfungen dürfen über den 30.01.2025 hinaus nur fortgeführt werden, wenn bis zum 30.01.2025 eine Genehmigung gemäß Verordnung EU 536/2014 vorgelegen hat.

Hinweis zu Anfragen an den AKEK
Bitte beachten Sie bei Beratungsanfragen an den Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen in Deutschland (AKEK) den Hinweis für Anfragende.
09/04/2025
Öffentliche Konsultation: Qualifikation von Prüferinnen und Prüfern in klinischen Prüfungen
Die Öffentliche Konsultation im Rahmen der aktuellen Überarbeitung der Curricula zur Qualifikation von Prüferinnen, Prüfern und weitere Mitglieder von Prüfungsteams ist gestartet: Die Bundesärztekammer und der Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen in der Bundesrepublik Deutschland e.V. (AKEK) haben die Curricula zur Qualifikation von Prüferinnen, Prüfern und weiterer Mitglieder von Prüfungsteams in klinischen Prüfungen und Leistungsstudien grundlegend überarbeitet.
02/04/2025
Verfahrensordnung für die Erarbeitung von Richtlinien des AKEK erlassen
Die Verfahrensordnung für die Erarbeitung von Richtlinien im Sinne des § 41d AMG und § 32a MPDG durch den Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen in der Bundesrepublik Deutschland e.V. (in der von der Mitgliederversammlung des Arbeitskreises am 2. April 2025 verabschiedeten Fassung)
23/10/2024
Ende der Übergangsfirst für klinische Prüfungen nach RL 2001/20/EU
Bereits nach Richtlinie 2001/20/EU genehmigte und zustimmend bewertete klinische Prüfungen dürfen über den 30.01.2025 hinaus nur fortgeführt werden, wenn bis zum 30.01.2025 eine Genehmigung gemäß Verordnung EU 536/2014 vorliegt. Der Antrag auf Genehmigung sollte daher unverzüglich gestellt werden. Nähere Informationen zur Transition von klinischen Prüfungen finden Sie in der Guidance der Europäischen Kommission. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise auf den Seiten des AKEK.
20/06/2024
Eine Studie – Ein Votum: Einheitliches Verfahren für die berufsrechtliche Beratung von Forschungsvorhaben beschlossen
Verfahren zur bundesweiten Vereinheitlichung der berufsrechtlichen Beratung von Forschungsvorhaben beschlossen: Für multizentrische medizinische Studien soll ein einziges Votum einer nach Landesrecht eingerichteten Ethik-Kommission ausreichen.
15/08/2023
Stellungnahme zu mononationalen klinischen Studien
Der Vorstand des AKEK hat eine Stellungnahme zu den Bearbeitungszeiten bei mononationalen klinischen Arzneimittelprüfungen verfasst.
09/08/2023
Stellungnahme zur Sekundärnutzung von Patientinnen- und Patienten-Daten zu Forschungszwecken in Deutschland
Der AKEK hat eine Stellungnahme zur Sekundärnutzung von Patient:innen-Daten zu Forschungszwecken in Deutschland unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzesvorhaben verfasst.
25/01/2023
Informationsschreiben zu Klinischen Prüfungen mit Humanarzneimitteln – Ende der Übergangsregelung
Das BfArM hat die Frage nach den zeitlichen Voraussetzungen für die Einreichung eines Antrags auf Autorisierung einer klinischen Prüfung vorliegen müssen, um noch einen Antrag auf der Basis der Rechtsvorschriften der Richtlinie 2001/20/EG einreichen zu können, an das Bundesministerium für Gesundheit herangetragen. Das BfArM wurde in seiner Auffassung bestätigt, die auch der Auslegung der Europäischen Kommission entspricht, nach der ein entsprechender Antrag bis zum einschließlich 30. Januar 2023 bei beiden Einrichtungen, also der zuständigen Ethik-Kommission und der zuständigen Bundesoberbehörde zu stellen ist.
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