Prof. Dr. jur. Jochen Taupitz

Vita

Prof. Dr. jur. Jochen Taupitzgeboren 1953 in Detmold. Studium der Rechtswissen­schaf­ten in Göttin­gen, Frei­burg und wieder Göttingen 1973 - 1978. Promotion 1981. Zweite juristische Staatsprüfung 1982. Habilitation 1988. 1988 Univer­sitäts­professor in Göttingen und seit Wintersemester 1989/90 Ordinarius für Bürgerliches Recht, Zivilprozeßrecht, In­ter­nationales Privatrecht und Rechts­vergleichung an der Fakultät für Rechts­wissen­schaft der Universität Mann­heim. Rufe auf Lehrstühle an den Universitäten Kiel (1993), Bonn (1997) und Heidelberg (2003) sowie auf die Stelle des Direktors des Schweizerischen Instituts für Rechtsvergleichung (2003) abgelehnt.

Von 1996 bis 2002 zudem Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe im Nebenamt. Seit Oktober 1998 ferner Geschäfts­führender Direktor des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik der Universitäten Heidelberg und Mannheim.

Mitglied des Nationalen Ethikrates; Vorstandsmitglied der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer; Mitglied der Ethikkommission für die Medizinische Fakultät der Universität Heidelberg; Mitglied der Ethikkommission der Universität Mannheim; Vorstandsmitglied der Akademie für Ethik in der Medizin; Mitglied des Ausschusses für ethische und medizinisch-juristische Grundsatzfragen der Bundesärztekammer; Ordentliches Mitglied der Europäischen Akademie der Wissenschaften und Künste; Mitglied im Beirat des Instituts für angewandte Ethik; Mitglied des Kollegiums der Europäischen Akademie zur Erforschung von Folgen wissenschaftlich-technischer Entwicklungen Bad Neuenahr-Ahrweiler; korr. Mitglied der Berliner Wissenschaftlichen Gesellschaft.